"206. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung geändert wird (7. Novelle zur FSG-GV)
Auf Grund des § 8 Abs. 6 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 74/2015, wird – hinsichtlich des § 12b - im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:
Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 322/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 285/2015 wird wie folgt geändert:
1. Nach § 12a wird folgender § 12b samt Überschrift eingefügt:
„Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom
§ 12b. (1) Personen, bei denen der Verdacht auf ein mittelschweres oder schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom gemäß Abs. 4 besteht, darf eine Lenkberechtigung nur nach Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden. Besitzer von Lenkberechtigungen sind auf die besonderen Risiken beim Lenken von Kraftfahrzeugen hinzuweisen. [...]"
Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_20...Quelle: 122. Newsletter der BGBl.-Redaktion 02.08.2016
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